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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermietung einer Fotobox und eines Audio Gästebuchs durch HEINSNAP

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen HEINSNAP, Inhaber Sasisegaran Ramathas, und seinen Kunden über die zeitweise Überlassung der im Vertrag bzw. Angebot ausgewählten Fotobox oder des Audio Gästebuchs für den vereinbarten Veranstaltungszeitraum. Über die ausdrücklich vereinbarten Leistungen hinaus wird kein bestimmter Veranstaltungserfolg geschuldet. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn HEINSNAP ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Leistungsgrundlagen und Nutzung

Die Geräte sind grundsätzlich für die Nutzung in trockenen Innenräumen vorgesehen. Eine Nutzung im Außenbereich ist nur nach vorheriger Abstimmung und bei geeigneten, trockenen und wettergeschützten Bedingungen zulässig. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass Geräte und Elektronik vor Feuchtigkeit, Niederschlag, außergewöhnlicher Hitze sowie sonstigen schädigenden Einwirkungen geschützt werden.

Für die Fotobox sollte eine geeignete Stellfläche von ca. 2,50 × 2,50 m sowie ein Stromanschluss in erreichbarer Nähe zur Verfügung stehen. Das Audio Gästebuch ist auf einer stabilen, trockenen und gut zugänglichen Fläche zu platzieren. Individuell vereinbarte Anforderungen an Aufbau, Hintergrund oder Stromversorgung gehen vor.

Requisiten sind bei der Fotobox im vereinbarten Leistungsumfang enthalten. Sofortdruck, individuelles Foto-Template und personalisierter Hintergrund richten sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung. Angebote sind freibleibend, solange der Termin nicht verbindlich bestätigt wurde.

3. Vertragsschluss, Terminreservierung und Zahlung

Eine Anfrage über die Website ist unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung von HEINSNAP zustande. Ist eine Anzahlung vereinbart, wird der Termin nach Eingang der vereinbarten Anzahlung verbindlich reserviert. Die Restzahlung ist entsprechend der Auftragsbestätigung fällig; sofern dort nichts Abweichendes geregelt ist, spätestens vor Beginn der Leistung am Veranstaltungstag.

Bei nicht fristgerechter Zahlung ist HEINSNAP nach den gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, die Leistung bis zur Zahlung zurückzuhalten oder sich vom Vertrag zu lösen.

4. Stornierung durch den Kunden

Eine Stornierung soll in Textform erfolgen. Bei einer Stornierung bis spätestens 90 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin wird eine geleistete Anzahlung zurückerstattet, soweit im individuellen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Bei einer späteren Stornierung kann eine vereinbarte Anzahlung als pauschalierter Ausgleich für bereits entstandenen Aufwand und die blockierte Terminverfügbarkeit einbehalten werden, soweit dies im konkreten Fall angemessen und rechtlich zulässig ist. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass HEINSNAP überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. HEINSNAP bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten, soweit gesetzlich zulässig.

Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5. Absage oder Leistungsstörung durch HEINSNAP

Muss HEINSNAP einen Termin aus wichtigem, nicht vermeidbarem Grund absagen, wird der Kunde unverzüglich informiert. Soweit möglich, wird eine Umbuchung auf einen Ersatztermin angeboten. Nimmt der Kunde diese nicht an oder ist eine Umbuchung nicht sinnvoll möglich, werden für die ausgefallene Leistung bereits gezahlte Entgelte zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Haftungsregeln und Ziffer 8 dieser AGB.

6. Pflichten des Kunden und Schäden an Geräten

Der Kunde ist verpflichtet, die überlassenen Geräte pfleglich und ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen sowie auch seine Gäste entsprechend anzuhalten. Schäden, Verlust oder außergewöhnliche Verschmutzungen, die vom Kunden, seinen Gästen oder sonstigen Personen aus seinem Verantwortungsbereich schuldhaft verursacht werden, können dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften in Rechnung gestellt werden.

Der Kunde sorgt für einen geeigneten, sicheren Aufstellort und dafür, dass die vereinbarten Geräte während des Veranstaltungszeitraums nicht unbeaufsichtigt Gefahren wie Feuchtigkeit, Umkippen, Manipulation oder unbefugtem Abtransport ausgesetzt werden.

7. Fotos, Audioaufnahmen und Rechte Dritter

Rechtswidrige, gewaltverherrlichende oder sonstige unzulässige Inhalte dürfen mit den bereitgestellten Geräten nicht erstellt oder verbreitet werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Teilnehmer seiner Veranstaltung angemessen über die Nutzung der Fotobox bzw. des Audio Gästebuchs zu informieren und erforderliche Einwilligungen bzw. Rechte an Fotos, Tonaufnahmen, Motiven, Logos, Texten und sonstigen bereitgestellten Inhalten einzuholen.

Bei individuell angelieferten Motiven für Foto-Templates oder Hintergründe sichert der Kunde zu, über die hierfür notwendigen Nutzungsrechte zu verfügen.

8. Haftung

HEINSNAP haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in den gesetzlich zwingenden Haftungsfällen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Kommt es zu einer technischen Störung, bemüht sich HEINSNAP um eine zumutbare Abhilfe. Können bei einer Fotobox mit Druckoption Fotos vor Ort nicht ausgedruckt werden, können vorhandene digitale Aufnahmen – soweit technisch verfügbar und vereinbart – nachträglich bereitgestellt bzw. nachgedruckt werden. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

Technische Störungen sollten HEINSNAP möglichst unverzüglich, idealerweise innerhalb von 48 Stunden nach der Veranstaltung, mitgeteilt werden, damit eine zeitnahe Prüfung möglich ist. Gesetzliche Gewährleistungs- und Haftungsrechte werden durch diese Bitte nicht verkürzt.

9. Lieferung, Aufbau und Abholung

Innerhalb eines Radius von 30 km rund um Gangelt sind Lieferung, Aufbau und Abholung im vereinbarten Leistungsumfang enthalten, sofern das Angebot nichts Abweichendes ausweist. Für weiter entfernte Veranstaltungsorte wird eine individuelle Anfahrtspauschale vereinbart. Deutschlandweite Einsätze sind nach individueller Vereinbarung möglich.

Der Kunde stellt sicher, dass der Veranstaltungsort zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist und Aufbau sowie Abholung ohne vermeidbare Verzögerungen erfolgen können.

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich unberührt. An die Stelle unwirksamer oder nicht einbezogener AGB-Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften, die nach dem Recht des Staates gelten, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

Stand: September 2026. Diese AGB wurden aus der vom Nutzer bereitgestellten Vorlage für HEINSNAP angepasst. Sie ersetzen keine individuelle anwaltliche Prüfung, insbesondere nicht hinsichtlich Stornierung, Widerrufsrecht, konkreter Zahlungsbedingungen und des tatsächlichen Geschäftsablaufs.

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Fotobox & Audio Gästebuch für Gangelt, Kreis Heinsberg und deutschlandweit auf Anfrage.

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